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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GRUNDLAGE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Veranstalter der auf dieser Website angebotenen Events ist (je nach Veranstaltung beim Ticketkauf ausgewiesen):

Citybounce GmbH
Arthur-Scheunert-Allee 2, Haus 8
14558 Nuthetal

oder

Waschhaus Potsdam gGmbH
Schiffbauergasse 6
14467 Potsdam

Die hier aufgeführten AGB's gelten zwischen dem Käufer (m/w/d) eines Tickets und dem Veranstalter. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB die männliche Form verwendet. Dies geschieht ausschließlich aus Vereinfachungsgründen und bezieht sich auf alle Geschlechter.

Es wird beim Ticketkauf ein Vertrag zwischen diesen Parteien geschlossen und der Ticketkäufer erklärt sich mit dem Kauf zu allen Punkten dieser AGB's einverstanden und bestätigt, diese vor dem Kauf vollumfänglich gelesen und verstanden zu haben.

Diese AGB's gelten unter anderem, aber nicht ausschließlich auf, vor, neben und im Umkreis des jeweiligen Veranstaltungsortes sowie vor, während des und nach dem Veranstaltungszeitraum des entsprechenden Events ab dem Zeitpunkt des Ticketkaufes.

1. Ticketkauf / Weiterverkaufsverbot / Verbot der Abänderung von Tickets / Vertragsstrafe / Haftung

1.1 Vertragsabschluss: Der Kauf eines Tickets über unsere Website oder andere autorisierte Verkaufsstellen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Zahlung erfolgreich abgeschlossen und das Ticket elektronisch oder postalisch übermittelt wurde.

1.2. Zahlung und Versand: Die Zahlung erfolgt über die auf unserer Website angebotenen Zahlungsarten. Nach erfolgreichem Zahlungseingang wird das Ticket dem Kunden entweder per E-Mail (zum Selbstausdrucken) oder als E-Ticket (zum Scannen auf dem Handy) zugestellt.

1.3 Alle Ticketkäufe sind endgültig, es erfolgt keine Erstattung bei Krankheit oder Verhinderung. Der Weiterverkauf im Freundeskreis (nicht gewerblich) ist unter Bedingungen erlaubt, jedoch nur bei unpersonalisierten Tickets. Nicht möglich ist ein Weiterverkauf wenn mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft:

· Der potenzielle Käufer hat Hausverbot.
· Tickets werden mit Gewinn, oder aus kommerziellen Gründen verkauft.
· Der Verkauf wird durch unautorisierte Drittanbieter durchgeführt. Hierzu zählt z.B. Ebay.
· Die Tickets stehen im Zusammenhang mit Marketingzwecken, Zusatzartikeln oder Gewinnspielen.

Bei personalisierten Tickets wird der Fall von unserem Kundensupport bearbeitet, eine Umpersonalisierung ist bis 2 Wochen vor dem Event kostenpflichtig möglich.

1.4 Das Verändern des Tickets, sowie das Bedrucken des Tickets um andere zu täuschen oder zu benachteiligen ist strengstens untersagt.

1.5. Zugangskontrolle: Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Tickets dürfen nicht vervielfältigt oder gefälscht werden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zu verweigern, falls ein Ticket nicht gültig oder mehrfach verwendet wird.

1.6 Jeder Besucher, welcher gegen eine oder mehrere der in den Punkten 1.3 - 1.5 aufgeführten Regelungen verstößt, wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000€ je vertragswidrig angebotenem, verändertem, vervielfältigtem oder gefälschtem Ticket belastet. Bei Vertragsbruch ist der Veranstalter befugt, das Ticket einzuziehen.

1.7. Haftung für Ticketverlust: Der Kunde ist dafür verantwortlich, sein Ticket sicher aufzubewahren. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder gestohlene Tickets.

1.8 Haftungsausschluss: Beachten Sie, dass der Ticket-Barcode nur einmal gescannt werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen bei Käufen von Dritten, nur Tickets von Personen zu akzeptieren, denen Sie vertrauen können. Es besteht kein Anspruch auf Einlass bei Käufen über Dritte. Für Tickets, die nicht über unsere Website gekauft wurden, übernehmen wir keinerlei Haftung oder Garantie. Für den Ticketkauf empfehlen wir deshalb ausschließlich unsere eigene Website. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie Ihr Ticket nicht im Internet veröffentlichen oder wenn, zumindest den Barcode unkenntlich machen. Wir übernehmen keine Haftung für beabsichtigt oder fahrlässig in Umlauf gebrachte Tickets, die daraufhin von Fremden illegal benutzt werden und dadurch den Käufer vom Eventbesuch abhalten.

2. Einlasskontrolle / Zutritt zum Festivalgelände 

2.1 Der Einlass auf das Eventgelände wird nur mit gültigem Ticket gewährt. Nach erstmaligem Betreten, wird das Ticket gegen ein Bändchen getauscht, dieses beweist auf dem Event den Ticketbesitz. Es werden nur unversehrte Bändchen als Beweismittel akzeptiert. Besucher ohne Bändchen werden der Location verwiesen.

2.2 Durch den Besuch des Eventgeländes erklären Sie sich mit einer Leibes- sowie Taschenvisitation beim Einlass einverstanden. Das Sicherheits-/Ordnungspersonal ist angewiesen diese durchzuführen.

2.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Eventgelände zu verwehren, wenn dies zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen und sicheren Ablauf der Veranstaltung erforderlich ist. Gründe dafür können unter anderem, aber nicht abschließend folgende sein:

Offensichtlich stark alkoholisierter Zustand, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß 3., eine homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung, feststellbarer Drogeneinfluss, eine aggressive Grundstimmung gegenüber unserem Personal oder eine geschlossen auftretende Gruppierung, die potenziell eine Gefährdung für die Sicherheit unserer anderen Besucher darstellen könnte.

2.4 Mitgebrachte Getränke und Speisen sind verboten und müssen vor Betreten des Events entsorgt werden.

3. Verbotene Gegenstände

3.1 Folgende Gegenstände sind auf dem gesamten Eventgelände verboten:

Glasflaschen, Haustiere, jede Art von Waffen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

3.2 Citybounce behält sich dasRecht vor, bei nicht Beachten der Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonal, Besucher vom Eventgelände endgültig und ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises auszuschließen.

3.3 Der Veranstalter ist berechtigt die in Ziff. 3.1 aufgeführten verbotenen Gegenstände zu verwahren, zu entsorgen oder den Behörden zu übergeben.

4. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen

4.1 Das Hausrecht liegt sowohl beim Veranstalter, der Location und all ihren Angestellten als auch beim Sicherheits-/ und Ordnungspersonal. Auf dem gesamten Gelände gelten die Hausregeln des Veranstalters und der Location. Den Anordnungen des Personals ist jederzeit ohne Einschränkungen Folge zu leisten. Besuchern ist es verboten, auf dem Gelände:

4.1.1 verbotene Gegenstände gemäß Ziff. 3.1 mitzuführen,

4.1.2 körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

4.1.3 Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

4.1.4 Aktionen wie “Wall of Death“, „Moshpits“ o.ä. auszuüben,

4.1.5 außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

4.1.6 bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

4.1.7 ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel zu betreiben, sowie Marketingaktionen durchzuführen. Das Werben von Produkten, Dienstleistungen, Weltanschauungen, Religionen oder das Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten, egal in welcher Form sind untersagt.

4.1.8 Bereiche zu betreten, welche für Besucher ausdrücklich verboten sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

4.1.9 Dekoration, oder sonstige Gegenstände auf dem Gelände anzubringen, oder vorhandene Dekoration zu beschädigen.

4.1.10 Getränke und Speisen auf der Tanzfläche zu konsumieren. Für Verletzungen oder Schäden am Eigentum Anderer übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

4.2 Handyfotos sind für den privaten Gebrauch gestattet, dabei müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu jeder Zeit gewahrt werden. Die Erstellung und Veröffentlichung von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art, sowie online als auch offline, ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Erlaubt sind außerdem einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive.

4.3 Besucher, die gegen den oben genannten Verhaltenskodex verstoßen oder verstoßen haben, können sofort vom Gelände verwiesen werden. Im Falle einer Straftat wird der Besucher ohne Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen und der Verstoß gemeldet.

4.4 Wer aus den oben genannten Gründen von dem Gelände verwiesen wird, hat kein Besuchsrecht mehr. Tickets und Armbänder sind ab sofort ungültig und Tickets werden nicht zurückerstattet. Wer gegen die AGB verstößt, haftet dem Veranstalter für den dadurch verursachten Schaden.

5. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung / Programmänderungen / Kapazitätsbeschränkungen

5.1 Sollte ein Event aus triftigem Grund vollständig abgesagt werden, so richten sich die Erstattungsmöglichkeiten nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

5.2 Bei Abbruch des Events zum Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit sowie bei Abbruch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, ist der Veranstalter nicht verpflichtet Schadensersatz- oder Rückerstattungsansprüche gelten zu machen, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.3 Sollte aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen die von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert sich diese, so hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung abzusagen – in diesem Fall ist er nicht in der Pflicht eine Erstattung des Ticketpreises durchzuführen, auch keinen Teil.

5.4 Eine Haftung für Folgeschäden oder für vorab getätigte Aufwendungen in Bezug auf die Veranstaltung (wie z.B. Unterkunft oder Reisekosten) die aufgrund der Verschiebung oder Absage der Veranstaltung entstehen oder entstanden sind, ist ausgeschlossen.

5.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die einzelnen Darbietungen. Acts können ersatzlos entfallen.

5.6 Bei kurzfristiger Änderung oder Absage einzelner Programmpunkte ist der Veranstalter nicht verpflichtet den Ticketpreis (auch keinen Teil des Ticketpreises) zu erstatten. Das ausgewiesene Programm inklusive der Spielzeiten wird vom Veranstalter angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Änderungen bleiben vorbehalten.

5.7 Das Platzangebot vor den Bühnen ist aus Sicherheitsgründen begrenzt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Bereichen oder Bühnen zu beschränken oder abzuriegeln, wenn die Kapazitätsgrenze erreicht ist. Besuchern wird empfohlen, frühzeitig zu erscheinen, um den Zugang zu sichern. Den Anweisungen des Personals ist aus Sicherheitsgründen jederzeit Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Bühne.

6. Beeinträchtigungen für Gesundheit und Verlust oder Schädigung von Eigentum

6.1 Dem Besucher ist bewusst, dass auf den Citybounce Events mit erhöhter Lautstärkebelastung zu erwarten ist. Daher ist er verpflichtet, insbesondere vor den Bühnen, Ohrstöpsel zu verwenden um das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Es wird darauf hingewiesen, dass eine längere Lärmbelastung das Hörvermögen beeinträchtigen kann. Der Veranstalter haftet nicht für daraus resultierende Gesundheitsschäden. Gleiches gilt für Schäden, die durch Lichteffekte wie Strobolicht, Laser, sowie Special Effekte (SFX) wie Feuer, Konfetti, CO2 Kanonen, Feuerwerk, Raucheffekten oder ähnliche Showelemente ausgelöst werden.

6.2 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Verhalten anderer Besucher entstehen, wie z. B. Schubsen, Drängeln, unvorsichtiges Tanzen oder Tätlichkeiten. Obwohl wir uns intensiv um die Sicherheit unserer Gäste bemühen, kann unser Sicherheitspersonal Schäden durch Dritte nicht vollständig verhindern.

6.3 Der Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von mitgebrachten persönlichen Gegenständen jeder Art (dazu zählt auch die Kleidung), sofern ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bewiesen werden kann.

7. Jugendschutz

7.1 Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

7.2 Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Dies ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). 

7.2.1 Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

8. Recht am eigenen Bild

8.1 Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte sind berechtigt, während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Besucher anzufertigen. Diese Aufnahmen dürfen für dokumentarische und marketingbezogene Zwecke des Veranstalters verwendet werden. Diese Aufnahmen dürfen in digitalen und gedruckten Medien veröffentlicht werden. Besucher stimmen dieser Nutzung durch den Eintritt zur Veranstaltung zu. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der berechtigten Interessen des Veranstalters, im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Eine anderweitige kommerzielle Nutzung der Aufnahmen abseits der genannten Zwecke oder die Weitergabe an Dritte bedarf einer separaten Einwilligung der betroffenen Person.

9. Datenschutz

9.1 Die im Rahmen des Ticketkaufs erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9.2 Mit dem Kauf des Tickets erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO für Marketingzwecke (z. B. E-Mail-Newsletter) verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile entstehen.

10. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sonstiges

10.1. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Der Gerichtsstand ist Potsdam.

10.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wirkt sich dies nicht auf die Wirksamkeit der anderen Bedingungen aus. Jegliche Regelung, welche dem beabsichtigen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, wird an diese Stelle der unwirksamen treten. Gleiches gilt bei Rechtslücken.