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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GRUNDLAGE DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Veranstalter der auf dieser Website angebotenen Events ist:

Citybounce GbR
Arthur-Scheunert-Allee 2, Haus 8
14558 Nuthetal

oder

Waschhaus Potsdam gGmbH
Schiffbauergasse 6
14467 Potsdam

Die hier aufgeführten AGB's gelten zwischen dem Käufer eines Tickets und dem Veranstalter.
Es wird beim Ticketkauf ein Vertrag zwischen diesen Parteien geschlossen und der Ticketkäufer erklärt sich mit dem Kauf zu allen Punkten dieser AGB's einverstanden und bestätigt, diese vollumfänglich gelesen und verstanden zu haben.

Diese AGB's gelten auf, vor, neben und im Umkreis des jeweiligen Veranstaltungsortes des entsprechenden Events.

1. Weiterverkaufsverbot / Verbot der Abänderung von Tickets / Vertragsstrafe 

1.1 Der Übertragung des Tickets auf Dritte ist generell erlaubt. Es sei denn:

1.1.1 Dritte haben Hausverbot.

1.1.2 Tickets werden mit Gewinn, oder aus kommerziellen Gründen verkauft.

1.1.3 Der Verkauf wird durch unautorisierte Drittanbieter durchgeführt. Hierzu zählt z.B. Ebay.

1.1.4 Tickets stehen im Zusammenhang mit Marketingzwecken, Zusatzartikeln oder Gewinnspielen.

1.2 Das Verändern des Tickets, sowie das Bedrucken des Tickets um andere zu täuschen oder zu benachteiligen ist strengstens untersagt.

1.3 Jeder Besucher, welcher gegen eine oder mehrere der in den Punkten 1.1 bis 1.1.4 aufgeführten Regelungen verstößt, oder das Ticket nach 1.2. abändert, wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.000€ je vertragswidrig angebotenem Ticket belastet. Bei Vertragsbruch ist der Veranstalter befugt, das Ticket einzuziehen.

1.4 Alle Ticketkäufe sind endgültig, es erfolgt keine Erstattung bei Krankheit oder plötzlicher Verhinderung, der Weiterverkauf bei unpersonalisierten Tickets ist möglich. Bei personalisierten Tickets wird der Fall von unserem Kundensupport (support@citybounce.de) bearbeitet, eine Umpersonalisierung ist bis 2 Wochen vor dem Event möglich.

Beachten Sie, dass der Ticket-Barcode nur einmal gescannt werden kann. Daher empfehlen wir Ihnen, nur Tickets von Personen zu akzeptieren, denen Sie vertrauen können. Es besteht kein Anspruch auf Einlass bei Käufen über Dritte.

Für den Ticketkauf empfehlen wir ausschließlich unsere eigene Website. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie das Ticket nicht im Internet veröffentlichen oder zumindest den Barcode unkenntlich machen.

2. Einlasskontrolle / Zutritt zum Festivalgelände 

2.1 Der Einlass auf das Eventgelände wird nur mit gültigem Ticket gewährt. Nach erstmaligem Betreten, wird das Ticket gegen ein Bändchen getauscht, dieses gewährt erneuten Einlass. Es werden nur unversehrte Bändchen zugelassen.

2.2 Durch den Besuch des Eventgeländes erklären Sie sich mit einer Leibes- sowie Taschenvisitation beim Einlass einverstanden. Das Sicherheits-/Ordnungspersonal ist angewiesen diese durchzuführen.

2.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Eventgelände zu verwehren. Gründe dafür können unter anderem folgende sein:

Offensichtlich stark alkoholisierter Zustand, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß 3., eine homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung, sowie feststellbarer Drogeneinflusses.

2.4 Mitgebrachte Getränke und Speisen sind verboten und müssen vor Betreten des Events entsorgt werden.

3. Verbotene Gegenstände

3.1 Folgende Gegenstände sind auf dem gesamten Eventgelände verboten:

Glasflaschen, Haustiere, jede Art von Waffen, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Trockeneis, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art.

3.2 Citybounce behält sich dasRecht vor, bei nicht Beachten der Anweisungen des Ordnungs- und Sicherheitspersonal, Besucher vom Eventgelände endgültig und ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises auszuschließen.

3.3 Der Veranstalter ist berechtigt die in Ziff. 3.1 aufgeführten verbotenen Gegenstände zu verwahren, zu entsorgen oder den Behörden zu übergeben.

4. Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren undFilmen

4.1 Das Hausrecht liegt sowohl beim Veranstalter, der Location und all ihren Angestellten als auch beim Sicherheits-/ und Ordnungspersonal. Auf dem gesamten Gelände gelten die Hausregeln des Veranstalters und der Location. Den Anordnungen des Personals ist jederzeit ohne Einschränkungen Folge zu leisten. Besuchern ist es verboten, auf dem Gelände:

4.1.1 verbotene Gegenstände gemäß Ziff. 3.1 mitzuführen,

4.1.2 körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,

4.1.3 Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,

4.1.4 Aktionen wie “Wall of Death“, „Moshpits“ o.ä. auszuüben,

4.1.5 außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,

4.1.6 bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,

4.1.7 ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel zu betreiben, sowie Marketingaktionen durchzuführen. Das Werben von Produkten, Dienstleistungen, Weltanschauungen, Religionen oder das Präsentieren von politischen oder religiösen Inhalten, egal in welcher Form sind untersagt.

4.1.8 Bereiche zu betreten, welche für Besucher ausdrücklich verboten sind, und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

4.1.9 Dekoration, oder sonstige Gegenstände auf dem Gelände anzubringen, oder vorhandene Dekoration zu beschädigen.

4.1.10 Getränke und Speisen auf der Tanzfläche zu konsumieren. Für Verletzungen oder Schäden am Eigentum Anderer übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

4.2 Handyfotos sind für den privaten Gebrauch gestattet, dabei müssen jedoch die Persönlichkeitsrechte Dritter zu jeder Zeit gewahrt werden. Die Erstellung und Veröffentlichung von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art, sowie online als auch offline, ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Erlaubt sind außerdem einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive.

4.3 Besucher, die gegen den oben genannten Verhaltenskodex verstoßen oder verstoßen haben, können sofort vom Gelände verwiesen werden. Im Falle einer Straftat wird der Besucher ohne Abmahnung von der Veranstaltung ausgeschlossen und der Verstoß gemeldet.

4.4 Wer aus den oben genannten Gründen von dem Gelände verwiesen wird, hat kein Besuchsrecht mehr. Tickets und Armbänder sind ab sofort ungültig und Tickets werden nicht zurückerstattet. Wer gegen die AGB verstößt, haftet dem Veranstalter für den dadurch verursachten Schaden.

5. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung /Programmänderungen

5.1 Sollte ein Event aus triftigem Grund abgesagt werden, so richtigen sich die Erstattungsmöglichkeiten nach den zu dieser Zeit geltenden Gesetzesgrundlagen.

5.2 Bei Abbruch des Events zum Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit sowie bei Abbruch aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, ist der Veranstalter nicht verpflichtet Schadensersatz- oder Rückerstattungsansprüche gelten zu machen, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

5.3 Sollte aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbaren und unverschuldeten Umständen die von dem Veranstalter zu erbringende Leistung unmöglich oder verzögert sich diese, so hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung abzusagen – in diesem Fall ist er nicht in der Pflicht eine Erstattung des Ticketpreises durchzuführen.

5.4 Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund der Verschiebung und Absage der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

5.5 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die einzelnen Darbietungen.

5.6 Bei kurzfristiger Änderung, oder Absage einzelner Programmpunkte ist der Veranstalter nicht verpflichtet den Ticketpreis (auch keinen Teil des Ticketpreises) zu erstatten.

6. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

6.1 Dem Besucher ist bewusst, dass auf den Citybounce Events mit erhöhter Lautstärkebelastung zu rechnen ist. Daher sind sie verpflichtet vor den Bühnen Ohrstöpsel zu verwenden um das Gesundheitsrisiko zu minimieren. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass lange Lärmbelastung das Hörvermögen beeinträchtigen kann. Der Veranstalter haftet nicht für entstandene Gesundheitsschäden. Selbiges gilt für Schäden, ausgelöst durch Lichteffekte wie z.B. Strobolicht oder Laser.

7. Jugendschutz

7.1 Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

7.2 Jugendliche im Alter von 16 und einschließlich 17 Jahren, d.h. unter 18 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Dies ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG). 

7.2.1 Erziehungsbeauftragte Personen haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.

8. Recht am eigenen Bild

8.1 Der Veranstalter und von ihm beauftragte Dritte haben das Recht, während der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von Besuchern unentgeltlich anzufertigen. Diese Dateien können in allen bekannten und allen zukünftigen Medien verwendet und verbreitet werden. Diese Aufzeichnungen können in gedruckter und digitaler Form insbesondere für Marketingzwecke verwendet werden. Diese Rechte können ebenfalls auf Dritte übertragen werden.

9. Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel / Sonstiges

9.1. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht.

9.2. Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wirkt sich dies nicht auf die Wirksamkeit der anderen Bedingungen aus. Jegliche Regelung, welche dem beabsichtigen Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, wird an diese Stelle der unwirksamen treten. Gleiches gilt bei Rechtslücken.

9.4. Das Platzangebot vor den Bühnen auf dem Gelände ist begrenzt. Daher wird empfohlen rechtzeitig zu erscheinen. Der Veranstalter ist berechtigt den Zugang zur Bühne zu beschränken oder abzusperren. Den Anweisungen des Personals ist zu jedem Zeitpunkt folge zu leisten.

9.5 Mit Betreten des Geländes stimmt jeder Besucher den ABG zu.

9.6 Persönliche Daten dürfen für Marketingzwecke, insbesondere E-Mail Marketing, auf Grundlage der dsgvo gespeichert, verarbeitet und verwendet werden.